ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Basis aller Ausführungsbedingungen ist unsere gültige Preisliste (diese wird auf Wunsch jederzeit zugesendet). Nachstehende Leistungs- und Zahlungsbedingungen sind Vertragsbestandteil aller Verträge mit der Firma Punz Betonbohren-schneiden.
Sie schließen allfällige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers aus. Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen ab- weichende Vereinbarungen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart sind.
Angebote: Alle angegebenen Preise sind Nettopreise zuzüglich
gesetzlicher Mehrwertsteuer. Angebote und alle in den Angeboten genannten Preise sind freibleibend.
Bewilligungen: Der Auftraggeber haftet dafür, dass bei der Erteilung des Auftrages an die Firma Punz Betonbohren-schneiden sämtliche für die Durchführung erforderlichen Genehmigungen und sicherheitstechnischen Evaluierungen, insbesondere baubehördliche Genehmigungen, Straßensperren etc., eingeholt sind und der Durchführbarkeit des Auftrages in jeder Hinsicht, insbesondere in statischer Hinsicht, nichts im Wege steht.
Statik: Durch unsere Bohr- und Schneidearbeiten verändern wir die Statik des Bauteils. Diese Veränderung muss vorher bauseits abgeklärt und freigegeben werden. Vor Beginn der Arbeiten muss auch geklärt sein, ob und welche Sicherheitsmaßnahmen durchgeführt werden müssen. Sollten die Ecken aus statischen Gründen nicht "überschnitten" werden können, müssen die Ecken mit Kernbohrungen ausgebohrt und laut Preisliste verrechnet werden.
Ladezone und Parkfläche: Zum Aus- und Einladen der Maschinen muss auf der Baustelle eine Ladezone zur Verfügung gestellt werden und zum weiteren Parken ein kostenloser Parkplatz in max. 300m Entfernung. Ansonsten werden die Kosten für einen gebührenpflichtigen Parkplatz verrechnet.
Arbeitsbeginn: Bei Arbeitsbeginn muss eine weisungsbefugte Person des Auftraggebers auf der Baustelle anwesend sein, die über Art und Umfang des Auftrages informiert und berechtigt ist, eventuell Änderungen vorzunehmen, aber auch über deren preislichen Konsequenzen informiert ist.
Ansatz der Bohrpunkte und Sägeschnitte: Das Einmessen und Anzeichnen der Bohransatzpunkte und Sägeschnitte erfolgt durch den Auftraggeber. Dieser muss vor Beginn der Arbeiten über die genaue Anzahl und Lage von Leitungen, Einbauten etc.
informiert sein, um uns diese bekannt zu geben, oder es werden diese bauseits freigestellt. Für Schäden und Folgeschäden, die sich aus der Lage der Bohr- punkte und Sägeschnitte ergeben, trägt der Auftraggeber die alleinige volle Haftung.
Gerüst: Wird eine Arbeitshöhe von 2 m überschritten, so ist vom Auftraggeber ein Gerüst laut ÖNorm beizustellen. Fehlt das Gerüst zum Zeitpunkt des vereinbarten Arbeitsbeginns werden die Wartezeiten in Regie verrechnet. Sollte kein Gerüstmaterial vorhanden sein, wird auf Kosten des Auftraggebers ein Gerüst aufgestellt.
Unterstellungen: Bauseits müssen vor Beginn der Schneidearbeiten alle betroffenen Bauteile unterstellt und gegen das Ab- stürzen abgesichert werden sowie alle schützenswerten Bauteile und Einrichtungsgegenstände (Böden, Möbel, elektrische Anlagen etc.) entsprechend abgedeckt werden. Ist dies jedoch nicht möglich, wird dies von uns ausgeführt und in Regie zuzüglich Materialkosten verrechnet. Die von uns hergestellten Öffnungen müssen bauseits, sofort nach Fertigstellung abgesichert werden.
Regiearbeiten/Wartezeiten/Arbeitsunterbrechungen:Regie- stunden werden für alle Arbeiten verrechnet, die nicht im normalen Umfang der Betonbohr- und -schneidearbeiten enthalten sind z.B. diverse Neben- und Räumarbeiten, Gerüstarbeiten
sowie Rüstzeiten in verschiedene Stockwerke und Arbeitsstellen, Wartezeiten die von uns nicht verschuldet werden. Regieleistungen werden pro Arbeitskraft und Stunde laut Preisliste in Rechnung gestellt.
Sind durch Arbeitsunterbrechungen, welche die Firma Punz Betonbohren-schneiden nicht verschuldet hat, zusätzliche An- und Abfahrten erforderlich, so werden diese ebenfalls verrechnet.
Strom/Wasser: Strom (380 V/16-63A) sowie ein Fließwasseranschluss im Umkreis von 50 m und ein Kran für Hebearbeiten muss bauseits kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
Bewehrung: Stahlschnitte bis 16 mm Armierungsstärke sind im Einheitspreis enthalten. Für Stahlschnitte darüber wird die gesamte Eisenschnittfläche laut Preisliste verrechnet.
Zuschläge auf den Grundpreis: Bei Bündigschnitten wird ein Zuschlag von 20% verrechnet. Bei Schrägbohrungen und Schräg- schnitten wird ein Zuschlag von 50 % verrechnet. Bei Überkopfbohrungen wird ein Zuschlag von 75 % verrechnet. Ab einer
Arbeitshöhe von 3 m wird ein Zuschlag von 20% verrechnet. Bei einer Kombination werden die Zuschläge summiert.
Absaugen des Oberflächenspülwassers: Auf Wunsch wird das Oberflächenspülwasser abgesaugt. Es wird nach Zeitaufwand für das bereitgestellte Gerät pro Stunde laut Preisliste verrechnet. Ein 100 %iges Absaugen des Oberflächenspülwassers ist nicht
möglich. Für allfällige Wasserschäden übernimmt der Auftraggeber die alleinige volle Haftung. Bauseits muss im Umkreis von 50 m eine Möglichkeit zum Entleeren desOberflächenspülwassers zur Verfügung gestellt werden. Müssen besondere Vorkehrungen gegen Spritzwasser (z.B. Gipskartonwände, Holzschalungen, eingerichtete Wohn- oder Büroräume, Teppich- und Parkettböden etc.) vorgenommen werden, wird der Mehraufwand in
Regie und Material (z.B. Bauschutzfolie, Plastikfolie etc.) verrechnet. Wir übernehmen für Schäden, die durch im Bauteil abfließen- des oder spritzendes Bohr- bzw. Sägewasser verursacht werden, keine Haftung.
Baustellenreinigung: Nach Beendigung der Arbeiten ist die Baustelle vom Auftraggeber zu reinigen sowie die ausgebohrten Bohrkerne und ausgesägten Bauteile abzutransportieren und zu entsorgen.
An- und Abfahrt: Die Anfahrtskosten werden immer per Kilometer vom Firmenstandort Grünbach aus laut Preisliste verrechnet. Sonderkosten (z.B. Maut) können laut Beleg in Rechnung gestellt werden.
Abrechnung: Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aus- maß (Bohrungen: pro cm je nach Bohrdurchmesser, Sägearbeiten: pro m2 Schnittfläche bzw. pro lfm Schnittfläche je nach Schnitttiefe, diverse Zuschläge und Aufpreise sowie Regiestunden.) laut Lieferschein.
Die Rechnungen sind immer, falls nicht anders vereinbart, inner- halb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten 12 % Verzugszinsen p.a. als vereinbart.
Aufschlag: Für Leistungen von Dritten, die wir an den Auftraggeber weiterverrechnen, wird ein Aufschlag von 20 % verrechnet.
Gewährleistungen: Allfällige Mängel, bei den von der Firma Punz Betonbohren-schneiden erbrachten Leistungen, sind spätestens bei der Endabnahme durch den Auftraggeber schriftlich
gegenüber der Firma Punz Betonbohren-schneideneinzubringen, ansonsten sind alle Ansprüche erloschen. Bei berechtigten Beanstandungen kann die Firma Punz Betonbohren-schneiden nach eigener Wahl die Mängel beseitigen oder eine Gutschrift erteilen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, Ansprüche aus Vertragsverletzungen und Verschulden bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf vorsätzlichem Verhalten der Firma Punz Betonbohren-schneiden. Der Ersatz von Sachschäden eines Unternehmers nach dem Produkthaftungsgesetz ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber verpflichtet sich in den Verträgen mit seinen Abnehmern ebenfalls einenentsprechenden Haftungsausschluss zu vereinbaren. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, haftet der Auftraggeber für alle der Firma Punz Betonbohren-schneiden entstandenenSchäden. Alle Ansprüche gegenüber der Firma Punz Betonbohren-schneiden sind mit der Höhe des einzelnen Auftragswertes begrenzt. In keinem Fall besteht ein Recht desAuftraggebers, das vereinbarte Entgelt ganz oder teilweise wegen Mängel oder Schäden einzubehalten.
Gerichtsstand und Erfüllungsort: Erfüllungsort ist Grünbach. Gerichtsstand für alle mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenen Streitigkeiten ist das sachlich
zuständige Gericht in Freistadt.
